Der Geschäftsführer im Überblick

Der Begriff Geschäftsführer ist allgemein bekannt. Jeder Mensch hat bei diesem Begriff Assoziationen wie Wirtschaft, Gewinnmaximierung oder Unternehmen. Es können jedoch nur die wenigsten Menschen explizit sagen, was ein Geschäftsführer eigentlich genau ist. Da dieses Wort so schwer zu greifen ist, wissen viele auch nicht wo überhaupt ein Geschäftsführer eingesetzt wird und wo nicht.

Welche Unternehmensformen haben einen Geschäftsführer?

In Deutschland ist es so, dass bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), Offenen Handelsgesellschaften (OHG), Kommanditgesellschaften (KG) oder auch bei Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) die Gesellschafter, also die Unternehmer bzw. Inhaber, gleichzeitig die Geschäftsführer sind. Zudem gibt es noch weitere Unternehmensformen, bei welchen der Geschäftsführer nicht einer der Gesellschafter sein muss. Bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Vereinen, eingetragenen Genossenschaften (eG) und Aktiengesellschaften (AG) kann ein sog. Fremdgeschäftsführer von den Gesellschaftern bzw. Eigentümern oder durch einen Aufsichtsrat bestellt werden. Bei einem Verein, einer eG und in einer AG nennt sagt man allerdings Vorstand. Bei einer GmbH kann es sogar mehrere Geschäftsführer geben, die das Unternehmen gemeinsam vertreten, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes festgehalten wurde.

Welche Aufgaben hat ein Geschäftsführer?

GeschäftsführerDie Aufgabe der Geschäftsführung ist es sämtliche Geschäfte des jeweiligen Unternehmens verantwortungsvoll sowie gewissenhaft zu leiten. Dabei hat der Geschäftsführer die Geschäftsführungs-befugnis und die Vertretungsmacht, welche sein Vollmachten im Innen- und Außenverhätlis in Bezug auf das Unternehmen bestimmen. Im Zuge dessen hat er die Befugnis innerhalb des Unternehmens organisatorisch und strukturell zu handeln, sowie Personal einzustellen, zu entlassen und Weisungen an die Angestellten zu verteilen. Über die Vertretungsmacht hat der Geschäftsführer das Recht, das Unternehmen im Außenverhältnis mit Dritten zu vertreten. Das bedeutet, dass er beispielsweise mit Lieferanten, Kunden oder dem Staat rechtliche Bindungen eingehen kann.

Abgrenzung zum Unternehmer/Inhaber

Da der Geschäftsführer in kleinen Unternehmen meist auch der Inhaber dieser Firma ist, verschwimmt oft die Grenze zwischen den Begriffen Unternehmer und Geschäftsführer. Ein Geschäftsführer muss nicht zwingend der Inhaber sein. Der Inhaber bzw. der Unternehmer gründet die Firma und baut diese auf oder stellt die finanziellen Mittel zur Verfügung. Der Geschäftsführer hingegen leitet bei einigen Gesellschaftsformen das Unternehmen im Interesse der Gesellschafter und ist in der Regel ein Angestellter, welcher meist über einen Zeitvertrag an den Betrieb gebunden ist. Des Weiteren ist muss er für sein Handeln vor dem Unternehmern bzw. Inhabern Rechenschaft ablegen.

Der Unternehmer hat zudem eine ganz andere rechtliche Haftung als der angestellte Geschäftsführer. Die Inhaber eines Unternehmens haften beispielsweise mit ihrem privatinvestiertem Vermögen und je nach Form kann es sich dabei um das gesamte Kapital handeln. Der Geschäftsführer, sofern er keine Anteile an dem jeweiligen Unternehmen hält, haftet im Fall einer Insolvenz nicht mit seinem Vermögen. Er setzt lediglich seinen Job aufs Spiel, so lang er nicht grob fahrlässig handelt.