Berufliche Selbständigkeit in Deutschland
Es existieren in Deutschland mehrere Formen der Erwerbstätigkeit. Von der, in den letzten Jahren gestiegenen geringfügigen Beschäftigung bis zur Selbständigkeit, existiert ein großer Facettenreichtum. Die Anzahl der Selbständigen ist aufgrund der verbesserten wirtschaftlichen Lage in Deutschland gestiegen und spezielle Förderungen machen es für viele um einiges attraktiver sich selbständig zu machen. Dabei sollte aber immer beachtet werden, dass es spezifische Regelungen gibt, die definieren wer ab welchem Moment als selbständig gilt. Können diese Merkmale in der Mehrzahl nicht festgestellt werden, besteht die Gefahr dass man als scheinselbständig gilt. Dies ist in Deutschland strafbar, aus welchem Grund man sich eingehend darüber informieren sollte, was Selbständigkeit in Deutschland bedeutet.
Definition der Selbständigkeit in Deutschland
Es gibt eine feste Definition der Selbständigkeit in Deutschland. Diese kann man im vierten Buch des Sozialgesetzbuchs im §7 Absatz 1 finden. Dort wird durch die Erläuterung des Begriffes Beschäftigung eine klare Abgrenzung zur Selbständigkeit statt. Denn eine Beschäftigung wird durch das Erhalten von Weisungen bezüglich Tätigkeiten gekennzeichnet und durch eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers. Das bedeutet, dass sich selbständiges Arbeiten durch Eigenverantwortung und das Treffen von Entscheidungen auszeichnet. Hierbei geht es nicht um das Kunde-Auftragnehmer-Verhältnis. Denn ein Kunde kann zwar Vorgaben und Anweisungen geben, wie er sich einen Auftrag vorstellt, die letzte Entscheidung fällt dann aber der Unternehmer selbst. Weiterhin soll nach dieser Definition beachtet werden, dass nur selbständig ist, wer selber Anweisungen gibt und sich nicht in einer Organisationsstruktur unterordnen muss.
Des Weiteren wird die Selbständigkeit auch im Europäischen System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen 1995 (2007) definiert. Hier heißt es, dass Personen, die alleinige oder gemeinsame Besitzer eines Unternehmens, ohne eigene Rechtspersönlichkeit, selbständig sind. Diese vereinfachte Form definiert somit alleinig den Fakt der Existenzgründung als ein wichtiges Merkmal der Selbstständigkeit. Denn Aufnehmen einer selbständigen Tätigkeit wird auch als Existenzgründung verstanden.
Hierbei ist aber der wichtige Aspekt integriert, dass auch wenn man zu mehrt, ein Unternehmen gründet, jeder Einzelne als selbständig gilt. Das bedeutet, wenn man als Besitzer eines Unternehmens eingetragen ist, ist man automatisch selbständig. Jedoch muss beachtet werden, dass die Unternehmensstruktur dies ebenfalls widerspiegelt und man kein abhängiges Verhältnis zu seinem Geschäftspartner entwickelt. Denn es kommt darauf an, dass in keiner Form Abhängigkeiten gegenüber einem Arbeitgeber zustande kommen, denn dies wäre ein Merkmal für Scheinselbständigkeit. Gerade bezüglich des Gehaltes muss auf eine klare Darstellung geachtet werden, denn die Vergütung der eigenen selbständigen Arbeit, muss als Selbständigen Einkommen gekennzeichnet werden. Dabei ist außerdem zu beachten, dass das private Eigenkapital dementsprechend ausgewiesen ist, dass dies einen weiteren wichtigen Aspekt in der Definition der Selbständigkeit darstellt. Sollte jedoch nicht genügend Eigenkapital vorhanden sein, existieren in Deutschland heute verschiedene Förderungen, die den Schritt in die Selbständigkeit unterstützen. Eine Variante ist z.B. für den Fall, dass man aus der Arbeitslosigkeit ein Unternehmen gründen möchte, dass einem die Bundesagentur für Arbeit nach der Unternehmensgründung weiterhin das bis dahin gezahlte Arbeitslosengeld weiterzahlt. Auf diese Weise wird der Lebensunterhalt gesichert und weitere 300€ werden einem zur sozialen Absicherung gewährt.
Es existieren aber noch weitere staatliche Förderungen, über die man sich z.b. bei der Handwerkskammer, Berufsverbänden und anderen öffentlichen Institutionen informieren kann. Diese Förderung besteht dann nicht nur aus einer finanziellen Unterstützung, sondern auch aus einer umfangreichen Beratung, sodass einem alle wichtigen Aspekte und Formalitäten bekannt sind.
Abgesehen von der umgangssprachlichen Definition, dass man selbst und ständig arbeitet, gibt es noch weitere Merkmale, die zu beachten sind. Denn nur auf diese Weise können klare Grenzen zwischen Selbständigkeit und Beschäftigung gezogen werden. Bevor man sich als Selbständiger bei den verschiedenen Ämtern ummeldet, sollte man selber untersuchen, ob die Mehrzahl der Merkmale auf die Beschäftigung zutrifft. Auf diese Weise entgeht man einer eventuellen Scheinselbständigkeit.
Die formalen Merkmale der Selbständigkeit
Es existieren demnach mehrere formale Merkmale, anhand derer entschieden wird, ob eine Tätigkeit als selbständig eingestuft wird oder nicht. Hierzu gehören zum einen die Anmeldung des Gewerbes an sich und das Eintragen in das Handelsregister. Denn dies ist der erste Schritt zur Existenzgründung und kennzeichnet, dass man selbst ein neues Unternehmen betreiben wird. Hinzu kommt eine Ummeldung beim Finanzamt, da man als Selbstständiger keine Lohnsteuer mehr zahlt, sondern Gewerbe-, Umsatz und Einkommenssteuer. Gerade hieran sollte man als Erstes denken, sobald man sein Unternehmen angemeldet hat, da ansonsten erhebliche Rückzahlungen auf einen zukommen können. Des Weiteren ändern sich auch die Versicherungsbeiträge, da man keine Sozialversicherungsbeiträge mehr zahlen muss, mit Ausnahme der gesetzlichen Rentenversicherung. Außerdem muss der Unternehmensgründer seine privaten Kranken- und Altersversicherungen selbst finanzieren oder alternativ freiwillig in die staatliche Krankenversicherung einzahlen. Ein weiterer Aspekt betrifft die Altersvorsorge, denn diese muss ein Selbstständiger eigenständig finanzieren und nicht durch den Staat. Für all diese Schritte muss man zum Teil gesonderte Anträge ausfüllen, andere werden automatisch umgeschrieben, wenn man sich z.B. beim Finanzamt ummeldet. Sie alle dienen aber dazu, dass man sich gegenüber Dritten eindeutig als selbstständig ausweisen kann.
Ausschlaggebend ist aber vor allem die Entscheidungsfreiheit. Denn nur wenn deutlich erkennbar ist, dass ohne Weisungen, selbstständige Entscheidungen über die Finanzierung von Anschaffungen, wie Betriebsmittel oder Produktionsmittel getroffen werden, gilt man als Selbstständiger. Dies bezieht sich auch auf das Einstellen von neuem Personal oder der Festlegung der Preise der Produkte. Ein wichtiges Merkmal ist weiterhin, dass der Unternehmer sein eigenes Kapital zur Gründung des Betriebes aufwendet und alle Geschäftsvorgänge in Geschäftsbüchern führt. Denn durch das eigene Kapital kennzeichnet er seine Unabhängigkeit und durch die Buchhaltung kann er Dritten beweisen, dass sein Unternehmen selbstständig geführt wird. Ein weiteres Kennzeichen sind die eigenen Büroräume, diese müssen nicht extern vorhanden sein, auch ein sogenanntes Home-Office wird akzeptiert. Nicht so offensichtlich sind Merkmale, wie das Besitzen eines eigenen Briefkopf und dass eine entsprechende Berufsbezeichnung geführt werden muss. Oft sind es aber auch einfache Merkmale wie, dass ein selbstständiger Unternehmer selbst Kundenakquisition und Werbemaßnahmen betreibt. Dies kann natürlich auch an eine externe Firma ausgelagert werden. Es muss nur deutlich werden, dass jene Firma in einem abhängigen Auftraggeber-Auftragnehmer-Verhältnis zum selbstständigen Unternehmer steht.
Der Schritt in die Selbstständigkeit sollte schließlich nicht unüberlegt geschehen, denn es sind auch viele Risiken mit diesem Schritt verbunden. Jedoch werden diese durch eine ausführliche Recherche gemindert, weshalb man sich genauestens bei den verschiedensten Stellen informieren sollte. Denn die Definition der Selbstständigkeit ist sehr eindeutig und lässt wenig Spielraum offen.
