Der Unternehmer im Überblick
Die Frage was ein Unternehmer eigentlich ist, ist in Deutschland schwer zu klären, da es rein rechtlich gesehen keine einheitliche Definition gibt. Allgemein wird gesagt, dass ein Unternehmer der Inhaber bzw. Eigentümer eines Unternehmens ist, welches er in eigener Verantwortung und selbstständig leitet. Ein Unternehmer hat die Aufgabe dafür Sorge zu tragen, dass der Unternehmenszweck erfüllt wird und dass die Mitarbeiter dementsprechend angewiesen werden. Weiterhin ist der Unternehmer voll für das Unternehmen verantwortlich. Er trägt somit das ganze Risiko und kann rechtlich belangt werden.
Unternehmer in Deutschland – Definition!?
Da der Begriff nicht präzise definiert ist, tut sich das deutsche Recht damit sehr schwer. Es wurde sich darauf geeinigt, dass der Unternehmer eine juristische oder natürliche Person ist, welche „bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.“ (BGB §14 Abs. 1). Als Unternehmer gelten zudem alle, die Dienstleistungen in einer selbständigen Weise ausüben oder beispielsweise in Kategorien, wie Steuerberater, Zahnarzt usw., fallen. Bei Selbständigen müssen allerdings sämtliche Rechtsgeschäfte in privat und beruflich unterteilt werden. Dies ist notwendig, damit der Unternehmer im Falle eines Kaufs von Gütern für den ausschließlich privaten Gebrauch, auch als Verbraucher behandelt werden kann und dementsprechend rechtlich über die geltenden Bestimmungen des Verbraucherschutzes geschützt ist. Das ganze trifft insbesondere beim Verbrauchsgüterkauf, dem Vebraucherdarlehensvertrag sowie beim Schutz nach dem Recht der AGB zu.
Umsatzsteuerrecht – Definition des Unternehmers
Es gibt jedoch auch noch eine andere rechtliche Definition des Unternehmers, welche im Umsatzsteuerrecht zu finden ist. Nach dem Umsatzsteuerrecht ist ein Unternehmer eine Person, welche selbstständig eine gewerbliche Tätigkeit ausübt. Es muss zudem keine Absicht bestehen Gewinn zu erzielen, da alleine der Umstand ausreichend ist, dass eine Person die Erzielung von Einnahmen forciert. Dies muss auch mit einer Wiederholung einhergehen, da ein Mensch zwar Einnahmen generieren kann, jedoch erst mit der Absicht der Wiederholung als Unternehmer zu bezeichnen ist. Ein weiterer großer Unterschied zu manch anderen Definitionen ist der, dass hier nicht nur rechtsfähige Personen betroffen sind, sondern auch nichtrechtsfähige Personen in die Definition mit einbezogen werden. Da es sich hier speziell mit um den Unternehmer aus Sicht der Umsatzsteuer handelt, sollte vermieden werden ihn mit einem Gewerbetreibenden aus sich der Einkommenssteuer gleichzusetzen, da hierfür andere Kriterien erfüllt werden müssen. Ist man sich selber nicht sicher in welchen Bereich man fällt, sollte eine Beratung über einen Steuerberater oder über einen Anwalt in Betracht gezogen werden, um mögliche Konsequenzen zu vermeiden.
